• Aktualisierte Corona-Maßnahmen

          • Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

             

            die Schulen wurden gestern Nachmittag vom Kultusministerium informiert, dass es aufgrund der dynamischen Entwicklung der lnfektionslage notwendig ist, die lnfektionsschutzmaßnahmen an den Schulen für den Zeitraum einer landesweiten 7-Tages-lnzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohner (Pandemiestufe 3) zu verschärfen.

            Dies ist nunmehr nach Auskunft der Gesundheitsbehörden der Fall und muss von uns ab kommenden Montag, 19. Oktober umgesetzt werden. Neben allen bisher getroffenen Maßnahmen wird ab kommender Woche ganz besonders wichtig:

             

            - Stoßlüften in den Klassenzimmern,  mindestens alle 20 Minuten für jeweils 3 bis 5 Minuten

            - Maskenpflicht  der Schüler*innen ab Klassenstufe 5, auch im Unterricht

            - außerunterrichtliche Veranstaltungen sind untersagt

             

            Bitte unterstützen Sie auch als Eltern diese Maßnahmen, damit möglichst dauerhaft Präsenzunterricht stattfinden kann.

            Eine extra Sweatshirt- oder Fleece-Jacke im Klassenzimmer, die die Schüler*innen in der Lüftungsphase schnell an und ausziehen können, wäre zum Beispiel ein hilfreiche Unterstützung bei kalten Außentemperaturen.

            Ausführliche Erläuterungen zum Lüften und zur Maskenpflicht entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen.

            Gerne informiere ich auch noch darüber, dass die vergangenes Wochenende getroffene Quarantänemaßnahme für Schülerinnen und Schüler der Klasse 10 aufgrund negativer Testungen demnächst aufgehoben wird.
            Schüler*innen dieser Klassenstufe können am Montag wieder am Präsenzunterricht teilnehmen, wenn sie sich in einem gesunden Allgemeinzustand befinden.
            Auch die zunächst positiv getestete Lehrkraft unserer Schule ist wegen negativer Folgetestungen nicht mehr in Quarantäne.


            Beste Grüße


            Karola Gross

            GemRektorin

            Gemeinschaftsschule Rainbrunnen


            2020_10_15_Anlage_Handreichung_Maskenpflicht.pdf

            2020_10_15_Anlage_Handreichung_Umweltbundesamt_Luften.pdf


          • Änderung der Fahrpläne Residenzbahn IRE 1


          • GABW_20_StrFpl_RB13_IRE1_0111_a.pdf​​​​​​​

            GABW_20_StrFpl_IRE1_2011_b.pdf


            Strecken-Info +++ IRE 1 +++ Karlsruhe – Stuttgart – Aalen +++

            Die Bahnstrecke Mannheim <> Stuttgart ist eine der Schnellfahrstrecken im Netz der Deutschen Bahn und verläuft 99 Kilometer durch Baden-Württemberg. Nach 30 Jahren verlässlichem Dauerbetrieb und 24 Millionen Fahrgästen jährlich auf dieser Strecke muss die belastete Infrastruktur umfassend erneuert werden. Das bedeutet: es finden Baumaßnahmen an Gleisen, Weichen und Signaltechnik statt. Während dieser Streckenerneuerung ist die Schnellfahrstrecke vom 11. April bis 31. Oktober 2020 gesperrt.

            Am 1. November 2020 wird die Sperrung der Schnellfahrstrecke (SFS) wieder aufgehoben, so dass unser IRE 1 wieder auf seinem alten Fahrweg von Stuttgart nach Karlsruhe über die SFS zwischen Stuttgart und Vaihingen/Enz fahren kann. Dafür gibt es einen neuen Fahrplan für die Residenzbahn (IRE 1), der vom 01.11. bis 12.12.2020 gültig sein wird.

            Die Folge des neuen Fahrplans sind die Aufhebung der Umleitung über Bietigheim-Bissingen und veränderte Ankunfts- und Abfahrtszeiten an sämtlichen Bahnhöfen.

            Veränderungen im Einzelnen:

            • Es gibt wieder 7 tägliche IRE-Verbindungen zwischen Stuttgart und Aalen. Also auch am Wochenende kommen die Fahrgäste im IRE 1 von Stuttgart nach Aalen über Schorndorf und Schwäbisch Gmünd und sind nicht nur auf die RB 13 angewiesen. Weitere 2 IRE-Verbindungen gibt es Mo.-Fr. Somit fährt der IRE 1 im Zwei-Stunden-Takt wieder von Karlsruhe bis Aalen durch.
            • Für Fahrgäste, die aus Richtung Karlsruhe (Residenzbahn) kommen und in Stuttgart weiterfahren möchten in Richtung Aalen (Remsbahn) und umgekehrt können im zwei-stündlich verkehrenden IRE sitzen bleiben. Es ist kein Umstieg in Stuttgart mehr nötig!
            • Wegen Nutzung der Schnellfahrstrecke zwischen Stuttgart und Vaihingen/Enz gibt es keine Umleitung mehr und somit keinen zusätzlichen Halt in Bietigheim-Bissingen.
            • Veränderte Abfahrts- und Ankunftszeiten in Stuttgart und Karlsruhe sowie auf den Unterwegsbahnhöfen.
            • Reduzierung der Fahrtdauer von Karlsruhe nach Stuttgart und umgekehrt wieder auf unter eine Stunde.

            Weitere Informationen:

            https://www.go-ahead-bw.de/unterwegs-mit-go-ahead/fahrplanabweichungen.html