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      Wir lernen miteinander und voneinander für eine erfolgreiche Zukunft.

      Schul- und Hausordnung der Gemeinschaftsschule Rainbrunnen

       

      Um das friedliche Zusammensein und Lernerfolge zu ermöglichen, ist es wichtig,  dass wir respektvoll und rücksichtsvoll miteinander umgehen.  Dafür brauchen wir Regeln, an die sich alle  halten. 

      Die Schul- und Hausordnung der Gemeinschaftsschule Rainbrunnen ist hierfür die Grundlage.

       

      1. Alle erscheinen pünktlich zum Unterricht in der Schule. Zwischen 07.45 Uhr und 07.55 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler direkt in das Klassenzimmer und verweilen nicht auf den Fluren, im Foyer oder auf der Galerie. Der Unterricht beginnt pünktlich um 08.00 Uhr.

       

      1. Am Anfang der Stunde liegen alle Unterrichtsmaterialien vollständig bereit. Zu erledigende Aufgaben werden pünktlich und sorgfältig bearbeitet.

       

      1. Um ungestört lernen und arbeiten zu können, ist lauter Aufenthalt in den Gängen bzw. das Stören von Schülerinnen und Schülern, die auf den Gängen arbeiten, sowie das Rennen in den Gängen nicht erlaubt.

       

      1. Zur Pause verlassen die Schülerinnen und Schüler unverzüglich das Schulgebäude. In den Pausen halten sie sich nur innerhalb des Pausenhofes auf. Müll wird in den entsprechenden Behältern entsorgt. Das Ballspielen ist nur mit Softbällen und nur auf dem Kleinspielfeld oder an der Torwand am Primarschulgebäude erlaubt.

       

      1. In der Primarstufe ist eine Nutzung von Mobiltelefonen nicht erlaubt. Ab Klasse 5 dürfen diese nur in der Mittagspause auf dem Sekundarschulhof genutzt werden. Fotografieren, Filmen und Gewaltspiele sind verboten. Verstöße gegen geltende Gesetze werden zudem polizeilich verfolgt. Zu bestimmten Unterrichtsinhalten, wie z.B. Recherche, kann unter Umständen das Mobiltelefon der Schülerinnen und Schüler miteinbezogen werden. Dies muss dann aber ausdrücklich von der zuständigen Lehrkraft genehmigt werden. Ergänzend gelten die „Handyregeln“ der Gemeinschaftsschule Rainbrunnen.

       

      1. Die Benutzung von Deospray, Haarspray und Parfüms sind nur direkt nach dem Sportunterricht in den Umkleidekabinen erlaubt. Kaugummi kauen ist nicht gestattet. Gegessen wird nur in der Mensa oder auf dem Pausenhof.

       

      1. Die Kleidung sollte angemessen sein. Kleidungsstücke mit provokanten Sprüchen oder Symbolen dürfen in der Schule nicht getragen werden.

       

      1. Schülerinnen und Schüler, die zur Mittagsbetreuung angemeldet sind, dürfen das Schulgelände nicht  verlassen. Eine Abmeldung von der Mittagsbetreuung in der Sekundarstufe ist nur in Ausnahmefällen und mit einer schriftlichen Begründung durch die Erziehungsberechtigten möglich. Die Erziehungsberechtigten sind bei einer Abmeldung aufsichtspflichtig. Schülerinnen und Schüler, die über die Mittagszeit nach Hause gehen, dürfen das Schulgelände erst wieder 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten. Ein Aufenthalt im Umkreis der Schule ist nicht erwünscht. 

       

      1. Fahrrad- und Rollerfahren sowie Skaten ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Fahrräder und Roller gehören in die entsprechenden Ständer (vor dem Schulgebäude) und müssen abgeschlossen werden.

       

      1. Wer MitschülerInnen schlägt oder Eigentum eines anderen mutwillig zerstört, wird direkt zur Schulleitung gebracht und kann durch die Schulleitung zeitweise vom Unterricht ausgeschlossen werden. 

                                                                                                                                                                                                     -Stand Dezember 2018-